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   LSG Sachsen, 15.08.2002 - L 2 BL 11/00   

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https://dejure.org/2002,56109
LSG Sachsen, 15.08.2002 - L 2 BL 11/00 (https://dejure.org/2002,56109)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2002 - L 2 BL 11/00 (https://dejure.org/2002,56109)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2002 - L 2 BL 11/00 (https://dejure.org/2002,56109)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen, 28.03.2017 - L 9 BL 6/16

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Landesblindengeld und Herabsetzung für die

    Nur in signifikant vom typischen Regelfall abweichenden (d. h. atypischen) Fällen (SächsLSG, Urt. v. 19.08.2004 - L 2 BL 1/04, zitiert nach juris, Rn. 31 und Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 22-23), in denen die rückwirkende Aufhebung für den Leistungsempfänger eine besondere Härte schafft, unterbleibt danach die Anpassung der Bescheide (Schütze, a. a. O., § 48 Rn. 20 f.).

    Gründe zur Annahme von besonderen Umständen, in denen der Betroffene nicht damit zu rechnen brauchte, erstattungspflichtig zu werden (SächsLSG, Urt. v. 19.08.2004 - L 2 BL 1/04, zitiert nach juris, Rn. 32 f. und Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 25), liegen nicht vor.

    Die Beklagte hat ihren Pflichten durch diese Vorgehensweise hinsichtlich des Pflegegeldes in ausreichendem Maße erfüllt (SächsLSG, Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • SG Dresden, 01.10.2013 - S 13 BL 5/11

    Berücksichtigung von Pflegegeldleistungen bei der Bemessung des Blindengeldes

    Nur in signifikant vom typischen Regelfall abweichenden (d. h. atypischen) Fällen (SächsLSG, Urt. v. 19.08.2004 - L 2 BL 1/04, zitiert nach juris, Rn. 31 und Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 22-23), in denen die rückwirkende Aufhebung für den Leistungsempfänger eine besondere Härte schafft, unterbleibt danach die Anpassung der Bescheide (Schütze, a. a. O., § 48 Rn. 20 f.).

    (bb) Gründe zur Annahme von besonderen Umständen, in denen der Betroffene nicht damit zu rechnen brauchte, erstattungspflichtig zu werden (SächsLSG, Urt. v. 19.08.2004 - L 2 BL 1/04, zitiert nach juris, Rn. 32 f. und Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 25), liegen nicht vor.

    Die Beklagte hat ihren Pflichten durch diese Vorgehensweise hinsichtlich des Pflegegeldes in ausreichendem Maße erfüllt (SächsLSG, Urt. v. 15.08.2002 - L 2 BL 11/00, zitiert nach juris, Rn. 26).

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